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Leitfaden · für Schweizer Unternehmen

Der EU AI Act für Schweizer Unternehmen: Was gilt, was kommt, was jetzt zu tun ist

Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz — trotzdem greifen mehrere Regelwerke schon heute: der EU AI Act unter Umständen direkt, das revDSG in jedem Fall, und für beaufsichtigte Institute zusätzlich die FINMA. Hier finden Sie den Überblick und einen 90-Tage-Plan.

01 · Reichweite

«Wir sind ein Schweizer Unternehmen» heisst nicht: ausgenommen.

Nach Art. 2 gilt der EU AI Act auch für Schweizer Anbieter, deren KI-Systeme in der EU angeboten werden oder deren Ergebnisse in der EU genutzt werden. Massgebend ist die Wirkung, nicht der Sitz.

Wahrscheinlich betroffen

Anzeichen dafür

  • Sie verkaufen in die EU, auch über einen Partner oder eine Niederlassung.
  • EU-Kundschaft, Nutzerinnen und Nutzer oder Mitarbeitende sehen die Ergebnisse des Systems oder sind davon betroffen.
  • Ihr Angebot richtet sich mit Sprache, Preisgestaltung oder Support an EU-Märkte.
  • Sie liefern ein KI-System oder ein Basismodell, das ein EU-Unternehmen in sein eigenes Produkt integriert.
Vorerst geringeres Risiko

Anzeichen dagegen

  • Produkt und Ergebnisse bleiben auf die Schweiz beschränkt, ohne EU-Kundschaft oder betroffene Personen in der EU.
  • Kurzfristig ist keine Expansion in den EU-Markt geplant.
  • Prüfen Sie das neu, sobald sich eines von beidem ändert — massgebend ist die Wirkung, nicht die Absicht.
02 · revDSG

Das Schweizer Datenschutzrecht gilt schon heute — auch für KI.

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG, teils nDSG genannt) ist seit 1. September 2023 in Kraft und laut EDÖB direkt auf KI anwendbar.

Seit 1.9.2023revDSG in Kraft, laut EDÖB direkt auf KI anwendbarTransparenzInformation über Zweck, Funktionsweise und DatenquellenArt. 21Bei automatisierten Einzelentscheidungen: Information, Anhörung und menschliche Überprüfung

Wir planen diese Anforderungen von Anfang an ein — nicht als Nachtrag kurz vor dem Livegang.

03 · FINMA

Für beaufsichtigte Institute: eine eigene Erwartungshaltung.

Die FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 richtet sich an beaufsichtigte Institute und konkretisiert, was von deren KI-Einsatz erwartet wird.

Was die Mitteilung verlangt

  • Governance, Inventar und Risikoklassifizierung der eingesetzten KI-Systeme.
  • Datenqualität, Tests und laufende Überwachung.
  • Dokumentation und Erklärbarkeit der Ergebnisse.

Was wir mitliefern

  • Unsere Agenten liefern die Nachweise dafür von Beginn an mit — inklusive Audit-Trail.
  • Governance und Risikoklassifizierung sind Teil des Grundumfangs, kein separates Projekt danach.
04 · EU-Datenfluss

Datenaustausch EU ↔ Schweiz, ohne Zusatzaufwand.

Dank des EU-Angemessenheitsbeschlusses für die Schweiz funktioniert der Datenaustausch mit der EU ohne zusätzliche Transfergarantien.

✓EU-Angemessenheitsbeschluss für die Schweiz✓Keine zusätzlichen Transfergarantien nötig✓Auftragsbearbeitungsverträge nach revDSG und DSGVO
05 · Regulatorischer Ausblick

Was als Nächstes kommt.

Der Bundesrat will die KI-Konvention des Europarats ratifizieren und sektorspezifisch regulieren; eine Vernehmlassungsvorlage ist für Ende 2026 angekündigt. Bis dahin bleibt es bei den bestehenden Regelwerken — revDSG, FINMA für beaufsichtigte Institute und der EU AI Act, soweit er greift.

Wir halten Ihre Roadmap darauf abgestimmt, statt auf ein einzelnes künftiges Gesetz zu warten.

06 · Ihr 90-Tage-Plan

Eine Reihenfolge, die später keinen Umbau braucht.

Dieselbe Grundarbeit — Inventar, Einstufung, Nachweis, Überwachung — unabhängig davon, welches Regelwerk für Sie am nächsten liegt.

Tage 1–30

Inventar & Einstufung

  • Alle eingesetzten oder geplanten KI-Systeme auflisten, inklusive Datenquellen.
  • Prüfen, ob Ergebnisse in der EU genutzt werden oder EU-Kundschaft erreichen.
  • Automatisierte Einzelentscheidungen nach Art. 21 revDSG markieren.
Tage 31–60

Dringende Lücken schliessen

  • Für FINMA-beaufsichtigte Institute: Governance und Risikoklassifizierung nach Aufsichtsmitteilung 08/2024 aufsetzen.
  • Transparenzinformationen für betroffene Personen gemäss revDSG vorbereiten.
  • Falls der AI Act greift: KI-Kompetenzschulung nach Art. 4 aufsetzen (bereits in Kraft).
Tage 61–90

Dokumentieren & beobachten

  • Auftragsbearbeitungsverträge und Nachweise bündeln.
  • Transparenzhinweise nach Art. 50 AI Act umsetzen — gilt seit 2. August 2026, falls die Reichweite zutrifft.
  • Roadmap für die angekündigte Vernehmlassung Ende 2026 offen halten.
Wie Celthrac hilft

Wir bauen standardmässig so, dass Sie es nachweisen können.

Jedes System, das wir liefern, berücksichtigt bereits revDSG, den EU AI Act (falls er greift) und, für beaufsichtigte Institute, die FINMA-Erwartungen. Drei Einstiege:

AI Opportunity Sprint

Auswahl der Anwendungsfälle nach Nutzen und Machbarkeit, Daten- und Systemlandkarte sowie Risikoeinstufung nach EU AI Act und revDSG — in 1–2 Wochen, Festpreis.

AI Governance Starter

Inventar der bereits genutzten KI, KI-Kompetenzschulung, Transparenzprüfung und ein Richtlinienpaket, auf das sich Ihr Freigabeprozess stützen kann.

AgentOps

Laufende Überwachung, Evaluierung, Audit-Trail und Human-on-the-Loop-Eskalation im Betrieb — monatlich, ohne Mindestlaufzeit.

Starten wir

Klarheit stattUnsicherheit.

Schicken Sie uns Ihr aktuelles KI-Inventar — wir sagen Ihnen ehrlich, was für Sie gilt und was nicht.

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